Für die Beschwerde ist gemäß § 26 Nr. 10 EGZPO das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Zivilprozessrecht anzuwenden. Die Beschwerde ist gemäß §§ 567 Abs. 1 , 492 Abs. 1 , 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO statthaft. Jedenfalls im [...]
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