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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 28.08.2001

4 U 90/01-22

Normen:
BGB § 254

Fundstellen:
MDR 2002, 392

I. Gegenstand der Klage ist ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 20000,- DM sowie die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz des materiellen und immateriellen Zukunftsschadens, wegen [...]
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