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OLG Rostock - Entscheidung vom 28.06.2001

1 U 203/99

Normen:
ZPO § 50 § 56 Abs. 1

Fundstellen:
DZWIR 2001, 480
GmbHR 2001, 872
KTS 2002, 65
NJW-RR 2002, 829
NZG 2002, 94
ZIP 2001, 1590

Der Kläger nimmt in seiner Eigenschaft als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der K GmbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin) die Beklagte nach erfolgter Anfechtung einer Forderungspfändung entsprechend § 30 [...]
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