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OLG Naumburg - Entscheidung vom 17.09.2001

8 WF 203/01

Normen:
FGG § 50b
BRAGO § 128 Abs. 4 § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1207
OLGReport-Naumburg 2003, 563

Die gemäß § 128 Abs. 4 BRAGO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die gemäß § 50 b FGG gesetzlich vorgeschrieben Anhörung löst keine Beweisgebühr im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO aus, auch dann nicht, wenn im [...]
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