Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die Festsetzung eine Zwangsgeldes nach § 888 ZPO ist unzulässig, weil der Antragsteller seine Verpflichtung zur Auskunft gem. § 1379 BGB erfüllt hat. [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!