Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Diebstahlsentschädigung (§ 12 Abs. 1 I b AKB i.V.m. §§ 1 und 49 VVG ) nicht zu. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob [...]
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