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KG - Entscheidung vom 13.12.2001

8 W 372/01

Normen:
BRAGO § 9 Abs. 2 S. 1
GKG § 12 § 12 Abs. 1 S. 1 § 19 § 19 Abs. 1 § 19 Abs. 1 S. 1 § 19 Abs. 1 S. 2 § 19 Abs. 1 S. 3 § 19 Abs. 4 § 25 Abs. 2 S. 3 § 25 Abs. 2 S. 2 § 25 Abs. 3 S. 1 § 25 Abs. 4
ZPO § 4 Abs. 1 § 5
BGB § 537

Fundstellen:
AGS 2002, 158

1) Die Beschwerde hat Erfolg. a) Die Beschwerde ist zulässig. Die Klägervertreter sind nach § 9 Absatz 2 Satz 1 BRAGO beschwerdebefugt, die Frist des § 25 Absatz 2 Satz 3 GKG ist eingehalten und der Beschwerdewert nach [...]
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