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FG Hamburg - Entscheidung vom 29.06.2001

VI 95/00

Normen:
FGO § 42
AO § 355 Abs. 1
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Streitig ist, ob die Kläger rechtzeitig Einspruch eingelegt haben. Beim Kläger, der in den Streitjahren als Versicherungsmakler und Versicherungsmathematiker tätig war, wurde vom 20. November 1995 bis zum 20. April [...]
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