Ebenso AG Oldenburg (Beschluss - 60 IK 40/00 - 13.2.2002, ZInsO 2002, 389): Präklusion der Gläubiger mit Versagungsgründen des § 290 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 InsO nach dem Schlusstermin. DRsp IV(438)373g ZInsO 2002, [...]
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