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AG Augsburg - Entscheidung vom 25.07.2001

16 C 2159/01

Normen:
BGB § 823 § 254 Abs. 1
StVO § 1 § 9 § 10

Fundstellen:
DRsp I(145)563b
ZfS 2001, 446
ZfS 2001, 446
ZfS 2001, 446

Für den - umgekehrten - Fall geltendgemachter Haftung eines Kraftfahrers wegen Kollision mit einem Radler, der den Radweg einer Vorfahrtstraße in falscher Richtung benutzt (begründeter Mitverschuldensvorwurf), vgl. OLG [...]
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