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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.08.2000

15 C 00.1075

Normen:
GKG (1975) § 13 § 25
GKG (2004) § 52 § 68 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

1. Die Beschwerde des Beigeladenen ist unzulässig. Der Beigeladene ist durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht beschwert. Es kann offen bleiben, ob das anders zu beurteilen wäre, wenn der Beigeladene mit [...]
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