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OLG Rostock - Entscheidung vom 21.08.2000

3 U 59/99

Normen:
EGBGB § 2 b Abs. 6 § 5 Abs. 1, Abs. 5 § 233 § 2 b § 4 § 2 Abs. 6
BGB § 313 § 139 § 556 § 929 § 571 § 581 Abs. 2 § 432 § 133 § 157 § 242 § 987 § 990
LPGG § 27
GenG § 88
LwAnpG § 34 Abs. 1 Nr. 1 § 23
DDR-ZGB § 459 Abs. 1 S. 1
ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 711

Fundstellen:
OLGR-Rostock 2001, 283
OLGReport-Rostock 2001, 283

Die Klägerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages, Auskunfterteilung durch die Beklagte über erzielte Mieteinnahmen und Nebenkosten sowie die Herausgabe von Miet- und Pachtvertragsurkunden. Die [...]
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