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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 11.10.2000

2 U 169/00

Normen:
BGB § 638 Abs. 1 Satz 1

Die Klägerin verlangt von der Beklagten nach Gewährleistungsregeln Vorschußzahlung in Höhe von 221.192,60 DM für Kosten, welche zur Beseitigung von Mängeln an ihrer durch die Rechtsvorgängerin der Beklagten errichteten [...]
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