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OLG Köln - Entscheidung vom 24.03.2000

19 U 103/99

Normen:
BGB §§ 516, 530

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 416

Die Klägerin schloss am 01.12.1994 vor dem Notar O. in F. mit dem Beklagten, ihrem Sohn, und dessen (Adoptiv-) Bruder S.K. einen Übertragungsvertrag (UR-Nr. .....; Bl. 6 ff. AH), durch den sie ihren Grundbesitz [...]
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