Die in formeller Hinsicht unbedenkliche Berufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg. Die Klägerin nimmt den Beklagten zurecht gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB , 61, 67 VVG , 15 Abs. 2 AKB auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur [...]
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