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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.08.2000

9 W 61/00

Normen:
GKG (1975) § 25
GKG (2004) § 63 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO §§ 3 485 § 493 Abs. 1

Fundstellen:
AGS 2001, 158
BauR 2001, 848
DWW 2000, 335
MDR 2000, 1339
NJW-RR 2001, 375
NZM 2001, 55
OLGReport-Düsseldorf 2001, 151
WuM 2000, 626
ZMR 2001, 21

Die gemäß § 25 GKG zulässige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Das Landgericht legt bei der Streitwertbemessung zutreffend den vom Sachverständigen ermittelten Beseitigungsaufwand zugrunde. Der Gegenstandswert des [...]
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