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FG Nürnberg - Entscheidung vom 20.04.2000

V 242/99

Normen:
UmwStG § 18 Abs. 2
UmwStG § 4 Abs. 4
FGO § 69 Abs. 3
FGO § 69 Abs. 2 Satz 2

Das Finanzamt hatte im Gewerbesteuermeßbescheid vom 8. 6. 1999, mit dem der bis dahin bestehende Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde, einen Gewerbesteuermeßbetrag von 30.825 DM festgesetzt (Gewerbeertrag: [...]
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