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FG Köln - Entscheidung vom 21.09.2000

5 K 8151/97

Normen:
GrEStG § 9 Abs. 1
GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 652

Fundstellen:
EFG 2001, 93
NZM 2001, 913

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine vom Kläger an ein Maklerunternehmen gezahlte Vermittlungsprovision in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist. Durch notariellen Vertrag vom [...]
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