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BFH - Entscheidung vom 05.04.2000

VIII B 20/00

Normen:
FGO § 128

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1131

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) hat gegen den Beschluss des Finanzgerichts (FG), mit dem ihr Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde, [...]
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