Auf Antrag der Schuldnerin sind die Einwendungen der widersprechenden Gläubiger gem. § 309 InsO zu ersetzen. Die erforderliche Kopf- und Summenmehrheit liegt vor. Von 12 Gläubigerin haben lediglich fünf Gläubiger [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!