Mit Antragsschrift nach § 417 StPO vom 30.7.1998 warf die Staatsanwaltschaft der Angeklagten ein Vergehen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG vor, weil sie 'am 15.7.1998 gegen 19.30 [...]
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