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BVerfG - Entscheidung vom 08.03.1999

2 BvR 326/99

Normen:
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
NJW 1999, 3480

Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu (§ 93a Abs. 2 Buchst. a [...]
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