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BFH - Entscheidung vom 23.06.1999

IV B 81/98

Normen:
FGO § 56 Abs. 1

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1614

Die Beschwerde ist unzulässig und war deshalb durch Beschluß zu verwerfen (§ 132 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Die Beschwerdeschrift ist am 26. Mai 1998 per Telefax beim Finanzgericht (FG) und damit nach Ablauf [...]
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