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BFH - Entscheidung vom 15.09.1999

VIII B 47/99

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 329

Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) entspricht. 1. Zu den Divergenzrügen a) Eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 [...]
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