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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 15.12.1998

9 WF 159/98

Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2

(Auszug) Entgegen der Auffassung des Familiengerichts sind die Kosten für Strom, der - wie vorliegend - nicht zum Heizen der Wohnung verwendet wird, und die Kosten für Wasser nicht abzugsfähig, da sie zu den Kosten der [...]
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