Die nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG zulässige Beschwerde der Bundesstadt Bonn ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat zu Recht die Bestellung eines Ergänzungspflegers für die asylrechtlichen Angelegenheiten des [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!