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OLG Köln - Entscheidung vom 23.10.1998

19 U 47/98

Normen:
RVO §§ 636, 637, 640

Fundstellen:
GmbHR 1999, 346
NZG 1999, 216
OLGReport-Köln 1999, 72
VersR 1999, 777

Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Nach § 636 Abs. 1 RVO entfällt - von den hier nicht interessierenden Ausnahmefällen der vorsätzlichen Schädigung und der Verletzung bei der Teilnahme am [...]
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