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OLG Köln - Entscheidung vom 25.06.1998

1 U 121/97

Normen:
BGB § 765, § 766 Abs. 1
ZPO § 440 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1999, 339

Die Beklagte unterzeichnete eine auf den 15.6.1987 datierte Bürgschaftsurkunde. Danach übernahm sie bis zu einem Höchstbetrag von 70.000,- DM selbstschuldnerisch und unbefristet die Bürgschaft für Forderungen der [...]
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