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OLG Köln - Entscheidung vom 18.11.1998

2 W 109/98

Normen:
ZPO § 341 Abs. 2 S. 2, § 700 Abs. 1, § 569 Abs. 2 S. 2, § 78 Abs. 1, Abs. 3

Die als sofortiger Widerspruch bezeichnete Eingabe der Beklagten vom 9. Juli 1998 ist als sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 22. Juni 1998 anzusehen. Diese ist unzulässig. Nach den §§ 341 [...]
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