Der Unfall ereignete sich vor dem 1.1.1997, deshalb kommen noch die Vorschriften der RVO zur Anwendung und nicht die §§ 212 ff. SBG VII aufgehoben durch Urteil des BSG vom 23.3.1999, Az. B 2 U 15/98 R, BtPrax 2000, 30 [...]
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