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LG Berlin - Entscheidung vom 13.07.1998

62 S 91/98

Normen:
BGB § 550, § 564 b Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
DRsp I(133)670c-d
ZMR 1998, 28

Zur Frage, ob eine unerlaubte Katzenhaltung die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses gemäß § 553 BGB rechtfertigen kann, vgl. LG München I (Urteil - 14 S 13615/98 - 27.1.1999, WuM 1999, 217); zur fristlosen [...]
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