Zu 1.: Die Offenbarungsbefugnis der Finanzbehörde kann sich nicht aus § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO , sondern nur aus § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ergeben. Zu 2.: Nach herrschender Meinung in der Literatur ist die wirksame Pfändung [...]
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