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FG Hessen - Entscheidung vom 16.06.1998

11 K 5302/97

Normen:
EStG § 32 Abs. 6 S. 5
EStG § 63 Abs. 1 Nr. 2
EStG § 31 S. 4

Die Klägerin (Kl) ist geschieden und hat aus der Ehe ein Kind, das in ihrem Haushalt lebt. Der geschiedene Ehemann, dessen Aufenthalt ihr nach eigenen Angaben unbekannt ist, hat im Kalenderjahr 1996 keinen Unterhalt [...]
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