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BVerfG - Entscheidung vom 29.07.1998

1 BvR 1050/91

Normen:
BVerfGG § 92 § 93a Abs. 2

Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen des § 92 BVerfGG nicht genügt. Die angegriffenen Beschlüsse der [...]
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