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BFH - Entscheidung vom 28.04.1998

VII B 275/97

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 1999, 471

Die Beschwerde ist unzulässig, weil die Klägerinnen und Beschwerdeführerinnen (Klägerinnen) keinen der in § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) abschließend benannten Gründe für die Zulassung [...]
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