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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.07.1997

9 S 1169/96

Normen:
APRO BA (Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Studierenden der Berufsakademien) Baden-Württemberg § 7 Abs. 2 § 17 Abs. 3 § 18 Abs. 2 § 19 Abs. 2

Fundstellen:
DVBl 1997, 1245
EzB GG Art. 12 Prüfungsrecht Nr. 81
GewArch 1998, 176
NVwZ-RR 1998, 106

I. Die Klägerin, die bei der Berufsakademie Karlsruhe im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Handel, studiert hat, wendet sich gegen den Bescheid der Berufsakademie Karlsruhe vom 23.11.1994, in dem ihr [...]
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