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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.04.1997

6 U 3535/96

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
DRsp I(147)335a
NJWE-VHR 1997, 179
NJWE-VHR 1997, 179
NZV 1997, 358
NZV 1997, 358
OLGReport-Nürnberg 1998, 2
OLGReport-Nürnberg 1998, 2
VersR 1997, 1108
VersR 1997, 1108
ZfS 1998, 129
zfs 1998, 129

Die Berufung des Klägers ist begründet. Der Senat ist der Auffassung, daß das vom Erstgericht mit 95.000,-- DM angesetzte Schmerzensgeld zum Ausgleich der vom Kläger durch den Unfall vom 25. Juni 1990 erlittenen [...]
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