Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen den Beschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19. November 1996 ist zulässig (§ 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GKG ) und begründet, da [...]
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