ebenso Beschluß des LG Bad Kreuznach vom 8.1.1997, Az. 2 T 198/96, JurBüro 1997, 322 m.w.H.; a.A. Beschlüsse des LG Koblenz vom 17.4.1996, Az. 2 T 184/96, FamRZ 1997, 118 und vom 10.9.1997, Az. 2 T 547/97, BtPrax 1997, [...]
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