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LG Koblenz - Entscheidung vom 16.12.1997

2 T 674/97

Normen:
ZPO §§ 807, 900

Fundstellen:
DGVZ 1998, 76
DRsp IV(424)158a
JurBüro 1998, 212
MDR 1998, 369

Zur Nachbesserung (Ergänzung) seines Vermögensverzeichnisses ist der Schuldner verpflichtet, wenn er ein lückenhaftes oder unklares Vermögensverzeichnis vorgelegt, d.h. es nicht so vollständig ausgefüllt hat, wie es [...]
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