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EuGH - Entscheidung vom 27.11.1997

Rs C-62/96

Normen:
EG-Vertrag Art. 6 Art. 48 Art. 52 Art. 58 Art. 221
Richtlinie 75/34/EWG des Rates vom 17. Dezember 1974 über das Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, nach Beendigung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu verbleiben (ABl. 1975, L 14, S.10) Art. 7
Verordnung (EWG) Nr. 1251/70 der Kommission vom 29. Juni 1970 über das Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zu verbleiben (ABl. L 142, S. 24) Art. 7

Fundstellen:
EuGH Slg. 1997, I-6725
EuZW 1998, 256
RIW 1998, 642

01 - 16 Prozeßgeschichte / Sachverhalt 17 - 27 Entscheidungsgründe 28 - 28 Kosten [1] Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 6. März 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes [...]
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