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AG Grimma - Entscheidung vom 28.04.1997

1 C 0018/97

Normen:
BGB § 1968

Fundstellen:
NJW-RR 1997, 1027

Auf Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs.1 S.1 ZPO verzichtet. Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von 285,50 aus § 1968 BGB . Er war als Vater des [...]
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