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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 01.08.1996

6 L 3564/93

Normen:
VwGO § 118

Die Kostenentscheidung ist gemäß § 118 VwGO wie geschehen zu berichtigen. Die Kostenfolge wurde nicht irrtümlich übergangen (dies wäre ein Fall des § 120 VwGO ). Das zur Kostentragungspflicht im Tenor Ausgesprochene [...]
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