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OVG Hamburg - Entscheidung vom 26.03.1996

Bf VI (VII) 48/94

Normen:
WaffG § 28 Abs. 4 Nr. 1 § 30 Abs. 1 S. 2 § 48 Abs. 2

Fundstellen:
DVBl 1996, 1449
GewArch 1997, 338

A. Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung, Waffen unbrauchbar zu machen oder an einen Berechtigten zu überlassen. Der Kläger meldete im Juni 1973 drei Karabiner 98 K, Munitionsbezeichnung bzw. Kaliber 8 X 57 JS, [...]
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