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OVG Brandenburg - Entscheidung vom 04.11.1996

3 B 134/96

Normen:
BauGB § 36 Abs. 1 S. 1
BbgBauO (Bauordnung Brandenburg) § 90 Abs. 1 S. 1
GO (Gemeindeordnung Brandenburg) § 121 Abs. 1
GO (Gemeindeordnung Brandenburg) § 121 Abs. 4 S. 2

Fundstellen:
BauR 1997, 90
BRS 58 Nr. 143
LKV 1997, 377

Beschluß Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 1. August 1996 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme [...]
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