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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 03.12.1996

5 U 104/96

Normen:
BGB § 276 § 611 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
NJWE-VHR 1997, 134
NJWE-VHR 1997, 134
NdsRpfl 1997, 117
NdsRpfl 1997, 117
OLGReport-Oldenburg 1997, 67
OLGReport-Oldenburg 1997, 67

Die Klägerin begehrt Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle und materielle Schäden im Zusammenhang mit einer operativen Korrektur einer Fehlstellung eines Großzehs. [...]
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