I. Die Streitwertbeschwerde ist zulässig (§ 25 Abs. 3 S. 1 GKG ) und begründet. Im Verfahren über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Streitwert nach § 3 ZPO (vgl. § 20 Abs. 1 GKG ). [...]
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