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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.04.1996

1 U 358/96

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 §§ 831 249 421

Fundstellen:
IBR 1997, 199
NJW-RR 1997, 19
r+s 1996, 441

Die Berufüng der Klägerin ist zulässig. Auch in der Sache selbst hat das Rechtsmittel Erfolg. Beide Beklagten sind als Gesamtschuldner verpflichtet, der Klägerin sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die ihr infolge der [...]
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