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OLG Köln - Entscheidung vom 02.02.1996

19 U 146/95

Normen:
BGB § 433 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(130)439c
NJW 1997, 1016
OLGReport-Köln 1996, 174

Die zulässige Berufung der Klägerin ist nicht begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf den Restkaufpreis von 29.900,00 DM, weil sie dem Beklagten das geschuldete Shimadzu-Osteoporoseprogramm nicht vorbehaltlos [...]
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