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OLG Köln - Entscheidung vom 05.07.1996

19 U 106/95

Normen:
BGB §§ 463, 476

Fundstellen:
DRsp I(130)434a-c
MDR 1997, 40
NJW-RR 1997, 1214
NZV 1997, 519
OLG-Report-Köln 1996, 235
OLGReport-Köln 1996, 235
VRS 93, 24
VersR 1997, 753
ZfS 1997, 139

Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Der Kläger kann den Kaufvertrag über den im Tenor näher bezeichneten PKW wandeln, weil dieser zur Zeit der Übergabe mit einem erheblichen Mangel behaftet war (§§ 459 , [...]
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